Wie wird der Verkauf einer AG / GmbH besteuert?

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saner consulting - Stefan Saner

saner consulting Partner & Berater. „Beim Firmenverkauf geht es um mehr als nur eine Transaktion.“

Steuerliche Fragen
Aktualisiert: 08.11.2024

Geht es daran, die eigene Firma einem Nachfolger zu übergeben, stehen bald auch die finanziellen Aspekte der Transaktion im Raum. Nicht nur die Ermittlung des Firmenwerts, sondern vor allem auch steuerliche Aspekte sollten dabei genau durchdacht werden. Denn wer eine GmbH oder AG verkaufen möchte, der muss aufpassen, sich dabei keiner unnötig hohen Besteuerung auszusetzen. 

Beschäftigt man sich mit der Nachfolge der eigenen Firma, sind die Steuerfolgen eines Verkaufs ein wichtiger Faktor, der nicht ausser Acht gelassen werden darf. Die Aktien* befinden sich beim Verkäufer in der Regel im Privatvermögen. Dies bedeutet, dass der erzielte Kapitalgewinn beim Firma verkaufen steuerfrei ist. Dies ist der häufigste Fall der Unternehmensnachfolge, es gibt aber auf jeden Fall die Sonderfälle zu beachten.

Die zwei wichtigsten Ausnahmen sind die indirekte Teilliquidation und die Veräusserungssperrfrist. Der folgende Beitrag erklärt, weshalb es diese Regelungen gibt. Zudem wird beschrieben, worauf zu achten ist, damit Unternehmer ihnen beim AG oder GmbH verkaufen nicht zum Opfer fallen. 

Indirekte Teilliquidation

Die wichtigste Ausnahme zum steuerfreien Kapitalgewinn bildet die sogenannte indirekte Teilliquidation. Diese liegt vor, wenn sich die (verkauften) Aktien beim Käufer im Geschäftsvermögen (oftmals eine Holding) befinden und innerhalb von fünf Jahren nach der Übertragung eine Substanzdividende an den neuen Besitzer erfolgt. Diese Substanzdividende, mit welcher der Verkäufer eigentlich nichts zu tun hat, kann bei ihm dennoch (nachträglich) als Einkommen besteuert werden. 

Der Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Verkauf von Anteilen eines Unternehmens als Kapitalgewinn aufgefasst wird. Um ein für Investitionen günstiges Klima zu schaffen, sind diese in der Schweiz von der Steuer befreit. 

Wird ein Unternehmen dagegen liquidiert, dann handelt es sich um geschäftliche Einnahmen, die der Einkommenssteuer (genauer: der Verrechnungssteuer) unterliegen. Eine (Teil-)Liquidation liegt immer dann vor, wenn Aktiva des Unternehmens zu lasten der Unternehmensbilanz verkauft werden. Diese Ausschüttungen werden auch als Substanzdividende bezeichnet. 

Erfolgt eine Liquidation kurz nach dem AG oder GmbH verkaufen? Dann ist es naheliegend, dass zumindest ein Teil des Verkaufspreises darüber finanziert wird. Die Steuerbehörden unterstellen dann, dass der Verkauf des Unternehmens kein reiner Kapitalertrag ist, sondern als Liquidation aufzufassen ist. 

Wie oben beschrieben, beträgt die Frist dafür fünf Jahre. Werden Teile des Unternehmens mehr als fünf Jahre nach dem Verkauf aufgelöst? Dann ist dies für den Vorbesitzer steuerlich nicht mehr relevant. 

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Unternehmen gestaffelt verkauft wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Verkaufspreis in jährlichen Raten von 20 Prozent bezahlt wird. Werden die Anteile am Unternehmen dann auch nur in 20-Prozent-Tranchen überschrieben? Dann beginnt für jedes Teilgeschäft eine eigene Frist für die indirekte Teilliquidation. 

Wie sichern Verkäufer sich beim AG Verkaufen gegen das Risiko ab?

Oftmals wird der Kauf aus steuerlichen Gründen (oder aus organisatorischen, z. B. bei einer Käufergruppe) über eine Holdinggesellschaft abgewickelt. In diesem Fall muss der Verkäufer sich (vertraglich) absichern, dass innerhalb der 5-Jahressperrfrist keine Substanz aus dem Firmenvermögen ausgeschüttet wird, sofern er einen steuerfreien Kapitalgewinn erzielen will.

Vertraglich lässt sich bis zu einem gewissen Grad sicherstellen, dass eine Liquidation in den ersten fünf Jahren verboten ist. Dabei ist es allerdings von grosser Bedeutung, dass die Anforderungen des Käufers ebenfalls berücksichtigt werden. Dieser muss schliesslich sicherstellen, dass er notfalls die Möglichkeit hat, verlustbehaftete Geschäftsbereiche aufzulösen, um den wirtschaftlichen Betrieb zu gewähren.

Eine Option, die das ermöglicht, ist beispielsweise eine Vertragsklausel, die in diesem Fall lediglich die Ausschüttung von (Substanz-)Dividenden verbietet. Etwaige Gewinne aus erforderlichen Teilliquidationen müssten dann also in andere Unternehmensbereiche reinvestiert werden. Alternativ lassen sich auch Vertragsstrafen festschreiben, die sicherstellen, dass die steuerlichen Kosten voll vom Käufer getragen werden.

In jedem Fall ist es sinnvoll, solche Regelungen gemeinsam, mit genügend Zeit und in Zusammenarbeit mit professionellen Beratern auszuarbeiten. saner consulting unterstützt Käufer und Verkäufer beim GmbH verkaufen in der Schweiz seit vielen Jahren dabei, faire Konditionen zu vereinbaren. Gerade mit Blick auf die Interessenlage bei der indirekten Teilliquidation sind wir die idealen Ansprechpartner.

Sind die Käufer natürliche Personen und halten sie die Aktien nach dem Kauf im Privatvermögen, besteht für den Verkäufer kein Risiko einer indirekten Teilliquidation. Wird in diesem Fall eine Substanzdividende ausgeschüttet, wird diese auf Käuferseite besteuert – im gleichen Umfang wie diese Ausschüttung beim Verkäufer besteuert worden wäre. Aber auch hier kann es eine Ausnahme geben, und zwar dann, wenn die Käufer die Aktien zu Geschäftsvermögen erklären. In diesem Fall kann eine Substanzdividende durch Abschreibung auf Beteiligung steuerlich neutralisiert werden, womit die Besteuerung wiederum beim Verkäufer liegt (indirekte Teilliquidation).

Worauf ist beim Earn-Out zu achten?

In vielen Konstellationen ist es für die Käufer eines Betriebs attraktiv, einen Teil des Kaufpreises nur erfolgsabhängig zu bezahlen. Bei solchen Earn-Outs ist es zudem häufig üblich, diesen Teil des Verkaufspreises aus den Gewinnen des Unternehmens zu bezahlen.

Naturgemäss besteht dabei das Risiko, dass diese nachträglichen Zahlungen als Teilliquidation aufgefasst werden. Earn-Out-Regelungen sollten daher vertraglich immer mit geeigneten Kontrollinstrumenten verbunden werden.

Hinzu kommt, dass eine nachgelagerte Earn-Out-Zahlung unter bestimmten Umständen als gestaffelter Verkauf aufgefasst werden kann. Um das zu verhindern, sollte der Vertrag genau geprüft werden. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer bei der gemeinsam vorteilhaften Ausarbeitung von Verträgen.

Steuerruling

Die Vorteile vom Earn-Out

Zusätzlich kann es sinnvoll sein, im Vorfeld des endgültigen Vertragsabschlusses ein Steuerruling einzuholen. Damit lassen sich viele der mit der indirekten Teilliquidation einhergehenden Risiken zumindest einhegen. Insbesondere dann, wenn der Käufer eine Umstrukturierung des Unternehmens plant, ist ein Steuerruling empfehlenswert. 

Wichtig ist dabei allerdings, mögliche Gesetzesreformen im Blick zu behalten. Ein Steuerruling verliert seine Gültigkeit, wenn sich die Gesetzeslage ändert. Die indirekte Teilliquidation kann bis zu fünf Jahre nach dem Verkauf relevant werden. Daher sollten eventuelle Reformpläne bereits zum Zeitpunkt des Rulings eingepreist werden. 

Wir behalten die rechtliche Lage für Sie im Blick. Dank jahrelanger Erfahrung und grosser Expertise beim Verkauf von KMU erkennen wir früh, ob sich Veränderungen ankündigen.

Veräusserungssperrfrist

Eine GmbH oder AG zu verkaufen, ist in der Schweiz häufig die steuerlich günstigste Art, die Unternehmensnachfolge zu organisieren. Aus diesem Grund kann sich auch für Einzelunternehmen die Umwandlung des Betriebs in eine dieser Rechtsformen lohnen. Der Unternehmer ist dann nicht mehr selbstständig tätig, sondern hundertprozentiger Anteilseigner eines Unternehmens, bei dem er beschäftigt ist.

Die Umwandlung lässt sich in der Regel, wenn auch nicht gänzlich kostenfrei, aber zumindest steuerneutral organisieren.

Aus solchen Umwandlungen ergibt sich unmittelbar die zweite, wichtige Ausnahme: der Verkauf innerhalb der 5-jährigen Veräusserungssperrfrist. Findet der Verkauf innerhalb von fünf Jahren (auf den Tag genau) nach einer steuerneutralen Umwandlung von einer Personalunternehmung (z. B. Einzelunternehmen) in eine AG oder GmbH statt, kommt es zu einer Nachbesteuerung der damals (steuerfrei) übertragenen stillen Reserven. 

Insofern ist es gerade für selbstständige Einzelunternehmer sinnvoll, sich möglichst frühzeitig mit der Nachfolge zu beschäftigen. So bleibt im besten Fall genug Zeit, um auch Vorgänge wie die Unternehmensumwandlung fristgerecht zu organisieren.

Es lohnt sich, trotz der Sperrfrist eine Nachfolge frühzeitig anzugehen. Zwar kann die Übergabe der Anteile erst nach Ablauf der Veräusserungssperrfrist erfolgen. Ein Kaufvertrag (und sogar eine Anzahlung) kann dennoch bereits vorgängig erfolgen.

Eine weitere sinnvolle Option kann es sein, einem potenziellen Käufer das Kaufrecht frühzeitig vertraglich zuzusichern. So lässt sich der eigentliche Verkauf gesetzeskonform erst nach Ablauf der Veräusserungssperrfrist durchführen. Die Wartezeit kann oftmals sinnvoll genutzt werden, um den Käufer schrittweise in den Betrieb einzuführen.

Es besteht die Möglichkeit, sich das Kaufrecht angemessen bezahlen zu lassen. Damit sichert sich der Verkäufer dagegen ab, dass der Käufer doch noch vom Geschäft zurücktritt.

Warum ist frühzeitige Planung beim AG verkaufen wichtig?

Nachfolgeplanung Firma

Die Voraussetzung dafür ist aber natürlich, dass die Unternehmensnachfolge frühzeitig geplant wird. Wer als Selbstständiger die Optionen zur Weitergabe des eigenen Lebenswerks erst spät eruiert, muss schlimmstenfalls hohe Kosten in Kauf nehmen.

Doch nicht nur mit Blick auf steuerliche Aspekte ist die rechtzeitige Planung sinnvoll. Weitere wichtige Faktoren sind:

  • Suche: Die Nachfolgersuche kann eine ganze Weile dauern (gerade Traditionsunternehmen haben es oft schwer).
  • Beratung: Mit genügend Vorlauf bleibt Zeit für eine professionelle Beratung. Gesetzliche Anforderungen können so besser berücksichtigt werden. 
  • Due Diligence: Es bleibt mehr Zeit, um nicht lukrative Geschäftsbereiche frühzeitig zu identifizieren und gegebenenfalls auszugliedern. 
  • Einführung: Ein Nachfolger muss mitunter über mehrere Jahre in den Betrieb eingeführt werden. 

Fazit: So sichern Unternehmer sich gegen steuerliche Risiken beim Verkauf ab

Wer eine AG oder GmbH verkaufen möchte, der muss dafür in der Schweiz normalerweise keine hohen Steuern zahlen. Zentral dafür ist aber, dass Käufer und Verkäufer auf vertrauensvoller Basis zusammenarbeiten. Wer als Verkäufer versucht, den Käufer zu übervorteilen, der darf sich nicht wundern, wenn später Unstimmigkeiten entstehen. 

Gerade bei einem zu hohen Verkaufspreis bleibt dem Käufer oft kaum eine andere Wahl, als Teile des Unternehmens zu liquidieren. Für den Verkäufer kann das teuer werden. 

Die wichtigsten Massnahmen, um einen reibungslosen Verkauf zu günstigen steuerlichen Konditionen zu gewährleisten, sind: 

  • Rechtzeitige Umwandlung eines Einzelunternehmens in GmbH bzw. AG
  • Vertragliche Absicherung gegen Substanzausschüttungen 
  • Festlegung von Vertragsstrafen bei Liquidation 
  • Zusammenarbeit mit professionellen Beratern 

saner consulting unterstützt Unternehmen selbstverständlich auch bei der langfristigen Planung von Nachfolgeregelungen. Wir helfen bei der steuergünstigen Umwandlung von Unternehmen in AG oder GmbH sowie bei der frühzeitigen Suche nach Nachfolgeinteressenten. 

Dabei stehen für uns immer die Wünsche unserer Klienten im Vordergrund. Wir nehmen uns die erforderliche Zeit, Sie kennenzulernen und zu beraten. So finden wir gemeinsam mit Ihnen einen geeigneten Nachfolger und organisieren die Übergabe mit hinreichendem Vorlauf. 

Möchten Sie weitere Informationen zu diesem Thema erhalten? Unsere Experten von saner consulting beraten Sie fachkundig und individuell zu allen Fragen rund um einen Firmenverkauf und -kauf. Wir stehen Ihnen bei einem geplanten Projekt verlässlich zur Seite. Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie hier. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

*da eine AG und GmbH steuerlich gleich behandelt werden, wird nur die AG im Text aufgeführt, wobei die Mechanismen bei der GmbH identisch sind.


Quelle: Steuerrecht, Amonn & Hadlemann, 2017