Beschäftigt man sich mit der Nachfolge der eigenen Firma sind die Steuerfolgen eines Verkaufs ein wichtiger Faktor der nicht ausser Acht gelassen werden darf. Die Aktien* befinden sich beim Verkäufer in der Regel im Privatvermögen. Dies bedeutet, dass der erzielter Kapitalgewinn beim Verkauf steuerfrei ist. Dies ist der häufigste Fall der Unternehmensnachfolge, es gibt aber auf jeden Fall die Sonderfälle zu beachten. Die zwei wichtigsten Ausnahmen sind die indirekte Teilliquidation und die Veräusserungssperrfrist.

Weiterlesen