Was ist eine „Stille Beteiligung“?
Eine „Stille Beteiligung“ ist eine Beteiligung, die nicht im Handelsregister eingetragen ist und eine eigene Gesellschaft zwischen dem Beteiligten und dem Beteiligungsgeber begründet.
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Eine „Stille Beteiligung“ ist eine Beteiligung, die nicht im Handelsregister eingetragen ist und eine eigene Gesellschaft zwischen dem Beteiligten und dem Beteiligungsgeber begründet.
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Sie beschäftigen Sie mit dem Verkauf Ihres Unternehmens und sind mit neuen Begriffen konfrontiert über die Sie gerne mehr erfahren würden? In unserem Glossar finden Sie eine Übersicht der typischen M&A-Bergriffe verständlich erklärt.