Was ist eine indirekte Teilliquidation?
Bei einer indirekten Teilliquidation handelt es sich um den Versuch, eine Dividendenausschüttung und somit die Einkommenssteuer zu vermeiden resp. zu verringern.
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Wann liegt eine indirekte Teilliquidation vor?
Damit eine indirekte Teilliquidation vorliegt, müssen folgende Tatbestandmerkmale kumulativ erfüllt sein (Art. 7a, Abs. 1, lit. a StHG und Art 20a, Abs 1, lit. a DBG):
- Eine Beteiligung des Privatvermögens in das Geschäftsvermögens einer natürlichen oder juristischen Person verkauft wird (Systemwechsel),
- die verkaufte Beteiligung mindestens 20 Prozent am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft entspricht (qualifizierte Beteiligung),
- eine Entnahme von Substanz innerhalb von 5 Jahren erfolgt (Ausschüttung),
- bei der es sich um im Verkaufszeitpunkt bereits vorhandene, handelsrechtlich ausschüttungsfähige und nichtbetriebsnotwendige Mittel handelt und
- diese Entnahme unter Mitwirkung des Verkäufers erfolgte (Art. 20a Abs. 2 DBG).
Sind diese Tatbestandselemente erfüllt, liegt ein steuerbarer Ertrag aus beweglichem Vermögen vor, wobei der steuerrechtliche Einkommenszufluss im Verkaufszeitpunkt und nicht etwa im Zeitpunkt der Substanzentnahme erfolgt.