Was ist ein „Hold-back“?
Ein „Hold-back“ beschreibt die teilweise Einbehaltung des Kaufpreises durch den Käufer bei M&A-Transaktionen.
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Ein „Hold-back“ beschreibt die teilweise Einbehaltung des Kaufpreises durch den Käufer bei M&A-Transaktionen.
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Sie beschäftigen Sie mit dem Verkauf Ihres Unternehmens und sind mit neuen Begriffen konfrontiert über die Sie gerne mehr erfahren würden? In unserem Glossar finden Sie eine Übersicht der typischen M&A-Bergriffe verständlich erklärt.