Firmenverkauf in der Schweiz optimal gestalten
saner consulting Partner & Berater. „Beim Firmenverkauf geht es um mehr als nur eine Transaktion.“
Wer als Unternehmer einen Firmenverkauf in der Schweiz anstrebt, der möchte seinen Betrieb natürlich zu möglichst guten Konditionen veräussern. Typischerweise bedeutet das vor allem, dass ein möglichst hoher Verkaufspreis angestrebt wird. Doch auch andere Kriterien können beim Verkauf eine Rolle spielen.
Gerade Inhaber, die aus Altersgründen an einen Nachfolger übergeben, wünschen sich oft, dass ihr Unternehmen in ihrem Sinne weitergeführt wird. Auch die Arbeitsplatzsicherheit für die Angestellten spielt für viele Unternehmer beim Verkauf eine Rolle.
saner consulting ist Ihr zuverlässiger Partner für den Firmenverkauf in der Schweiz. Mit viel Erfahrung und besten Kenntnissen der hiesigen Märkte unterstützen wir unsere Kunden dabei, Unternehmensverkäufe optimal zu gestalten. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, worauf bei der Gestaltung der Konditionen eines Firmenverkaufs in der Schweiz besonders zu achten ist.
Einzigartige Aspekte des Firmenverkaufs in der Schweiz

Wer in der Schweiz ein Unternehmen verkauft, der muss einige Punkte beachten. Gerade für Käufer aus der EU sind einige Besonderheiten des Schweizer Rechts oft überraschend. Speziell unser Steuerrecht unterscheidet sich in einigen Punkten von den Regularien in Deutschland und Österreich. Darüber hinaus gibt es einige kulturelle Unterschiede, die relevant sind.
Ein besonderes Augenmerk sollten Verkäufer und Käufer auf folgende Punkte legen:
- Kaufvertrag: Er kann in der Schweiz oft formlos ohne notarielle Beglaubigung abgeschlossen werden. Das bedeutet aber nicht, dass Sie ganz ohne Unterstützung eines Notars auskommen werden. Denn Grundbuch- und Handelsregistereinträge müssen dennoch vom Notar beglaubigt werden.
- Übernahme von Arbeitsverträgen: Unabhängig davon, wie ein Unternehmen verkauft wird, gilt in der Schweiz, dass Arbeitsverträge bei einem Inhaberwechsel übernommen werden müssen. Das sollte bei den Verhandlungen berücksichtigt werden.
- Steuerrecht: In den meisten Fällen können Unternehmen in der Schweiz steuerlich sehr günstig verkauft werden. Wird der Verkauf aber unzureichend geplant, dann kann es passieren, dass Veräusserungssperrfristen oder eine indirekte Teilliquidation zum finanziellen Risiko werden.
Beim Verkauf grösserer Unternehmen kann zudem das Wettbewerbsrecht wichtig werden. Die Wettbewerbskommission (WEKO) ist die oberste Wettbewerbsbehörde der Schweiz. Gegebenenfalls hat sie beim Verkauf ein Mitspracherecht.
Kulturell sind Schweizer dafür bekannt, in Vertragsverhandlungen eher zurückhaltend aufzutreten. Diskretion wird grossgeschrieben. Das fällt gerade im Vergleich zu Deutschland auf. Dort werden klare Worte und schnelle Entscheidungen bevorzugt. Gerade bei Verhandlungen zwischen Schweizern und Deutschen sollte dieser Unterschied beidseitig berücksichtigt werden. Eine professionelle Begleitung der Verhandlungen kann helfen, Missverständnissen vorzubeugen.
Steuerliche Überlegungen beim Verkauf eines Unternehmens in der Schweiz

Wie wirkt sich das Steuerrecht auf einen Firmenverkauf in der Schweiz aus? Grundsätzlich werden Sie beim Verkauf eines Unternehmens kaum darum herumkommen, einige Gebühren und Abgaben zu bezahlen. Doch beim Verkauf inhabergeführter KMU müssen nicht unbedingt hohe Steuern fällig werden.
Dabei spielt es zunächst vor allem eine Rolle, ob das Unternehmen in Form eines Asset- oder eines Share-Deals verkauft wird. Beim Asset-Deal werden alle Aktiva und Passiva der Firma unmittelbar an den Käufer übertragen. Beim Share-Deal werden Anteile (Aktien oder Stammanteile) am Unternehmen verkauft, während die einzelnen Bilanzposten rechtlich im Betriebseigentum verbleiben.
Der direkte Verkauf der Assets geht typischerweise mit höheren Steuern einher als der Share Deal. Insbesondere wird dann Mehrwertsteuer fällig. Beim Share-Deal kann Kapitalgewinnsteuer anfallen, wenn der bisherige Eigentümer die Anteile am Unternehmen noch nicht lange genug hält. Um das zu vermeiden, sollten Unternehmensverkäufe im besten Fall mit ein paar Jahren Vorlauf geplant werden.
Wichtig ist, dass das Unternehmen als GmbH oder AG geführt wird, damit ein Share-Deal überhaupt möglich ist. Der Inhaber des Unternehmens hält dann seine Anteile typischerweise im Privatbesitz. Sofern sie im Vorfeld fünf Jahre oder länger gehalten wurden, können sie steuerfrei veräussert werden.
Diese auf den ersten Blick etwas ungleich erscheinenden Regelungen sorgen dafür, dass der Verkauf von Unternehmen als Ganzes attraktiver wird. Statt die Substanz eines Unternehmens abzuverkaufen, bleibt dann seine Wertschöpfungskraft erhalten.
Indirekte Teilliquidation als Risikofaktor
Ein in diesem Zusammenhang unbedingt zu erwähnender Risikofaktor ist die indirekte Teilliquidation. Sie kann im Nachgang eines steuerlich optimierten Share-Deals stattfinden. Davon ist die Rede, wenn der Käufer kurz nach der Übernahme beginnt, Teile des Unternehmens aufzulösen und zu liquidieren. Schlimmstenfalls kann dies dazu führen, dass Sie als Verkäufer nachträglich hohe Steuern zahlen müssen.
Mehr zu diesem Risiko erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die Rolle der Schweizer Wirtschaftspolitik und ihre Auswirkungen auf den Firmenverkauf
Gerade mit Blick auf die Unternehmenskultur ist die Schweizer Wirtschaftspolitik sehr liberal. Das zeigt sich auch bei den gesetzlichen Regularien zum Unternehmensverkauf. Der Verkaufsprozess wird dadurch speziell bei inhabergeführten KMU vereinfacht. Zudem fördert der Staat ausländische Investitionen aktiv. Damit wird der Verkauf von Unternehmen an Interessenten aus Deutschland, Österreich oder anderen EU-Staaten vereinfacht.
Darüber hinaus wirkt sich der sehr stark entwickelte Schweizer Finanzsektor auf die Verkaufsmöglichkeiten aus. Die Verfügbarkeit von Finanzdienstleistungen und Finanzierungsoptionen vereinfacht die Übernahme von Unternehmen oft erheblich.
Rechtliche Fallstricke beim Firmenverkauf in der Schweiz

Trotz der liberalen Wirtschaftspolitik gibt es natürlich auch in der Schweiz rechtliche Hürden, die Unternehmensverkäufe erschweren. Insbesondere sind folgende Aspekte bei der Planung eines Verkaufs zu berücksichtigen:
- Steuerrechtliche Fragen: Es gibt Möglichkeiten, den Firmenverkauf steuerlich attraktiv zu gestalten. Dazu muss in einigen Fällen aber schon weit im Vorfeld die Rechtsform gewechselt werden.
- Aktionärsrechte: Beim Verkauf einer AG, die neben dem Hauptaktionär weitere Minderheitsaktionäre hat, müssen gegebenenfalls deren Rechte berücksichtigt werden. Speziell Informations- und Vorkaufsrechte können eine Rolle spielen.
- Arbeitsrechtliche Regelungen: Grundsätzlich müssen Mitarbeiterverträge beim Unternehmensverkauf übernommen werden. Die Gesamtheit der diesbezüglichen Verpflichtungen muss dem Käufer bekannt sein und sollte Teil der Due-Diligence-Prüfung sein.
- Branchenregulatorische Regelungen: Unter bestimmten Umständen kann es branchenspezifische Regularien geben, die beim Verkauf eine Rolle spielen.
Rechtliche Regelungen, die den Verkauf einer Firma betreffen, sollten bestenfalls frühzeitig identifiziert werden. Wenn Sie als Verkäufer eine eigene verkaufsvorbereitende Due-Diligence-Prüfung planen, ist dies eine gute Gelegenheit, um auch solche Aspekte zu prüfen. Beratungsunternehmen wie saner consulting können Sie dabei unterstützen, Fallstricke zu identifizieren und bei den Verkaufsverhandlungen von Anfang an zu berücksichtigen.
Wie unterstützt saner consulting beim Firmenverkauf in der Schweiz?
saner consulting berät und unterstützt Unternehmer beim Firmenverkauf. Unser Fokus liegt dabei auf dem Verkauf von Unternehmen in der Schweiz und Liechtenstein. Als erfahrene Berater haben wir viel Erfahrung mit der Gestaltung der Verträge und wissen, welche finanziellen Fallstricke drohen.
Zudem sind wir gut in der Schweizer Wirtschaft vernetzt. So können wir auch bei anspruchsvolleren Verkaufsprojekten oft in kurzer Zeit potenzielle Käufer vermitteln. Als Teil des con|cess-Netzwerks sprechen wir darüber hinaus bei Bedarf auch Interessenten aus Deutschland und Österreich an.
Noch bevor wir in die eigentliche Verkaufsplanung einsteigen, nehmen wir uns die erforderliche Zeit, Sie kennenzulernen. Uns ist es wichtig, zu verstehen, welche Wünsche Sie mit dem Verkauf verbinden. Steht bei Ihnen zum Beispiel nicht ausschliesslich der Wunsch nach einem möglichst hohen Verkaufspreis im Mittelpunkt? Wir berücksichtigen auch das bei der Käufersuche von Anfang an.
Sind Sie sich noch nicht sicher, ob wir der richtige Partner für Ihren Firmenverkauf in der Schweiz sind? Haben Sie weitere Fragen zu uns und unserem Team? Wir freuen uns darauf, Sie bei einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch kennenzulernen. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail und über unser Kontaktformular.