Bei einem Earn-Out handelt es sich um eine gewinnabhängige Kaufpreiskomponente. Es ist ein beliebtes Mittel, Kaufpreisdifferenzen zu überbrücken und das Risiko für den Käufer abzuschwächen. Ein Unternehmensverkauf ist in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Kommt eine Earn-Out Klausel hinzu, gibt es Stolpersteine, die zu beachten sind.
Übersicht
Oft liegen die Bewertungen von Käufer und Verkäufer wesentlich auseinander. Dies beruht mehrheitlich auf der Informationsasymmetrie und auf den Erwartungen an die kommende Ertragslage: Der Käufer kennt das Unternehmen erst seit kurzem und hat nur beschränkt Zugang zu internen Unterlagen. Er ist daher oft nicht bereit, für eine – aus seiner Sicht – unsichere Ausgangslage den geforderten Preis zu bezahlen. Hingegen würde der Käufer den verlangten Kaufpreis aufbringen, sollte sich die Ertragslage so entwickeln, wie dies vom Verkäufer in Aussicht gestellt wird.
Um diese Hürde zu überwinden, kann ein sogenannter Earn-Out eingesetzt werden. Bei einem Earn-Out wird der Kaufpreis abhängig vom zukünftigen Erfolg des Unternehmens – gestützt auf eine im Voraus definierte Formel – bemessen. So können Unsicherheiten vorweggenommen werden und für beide Seiten ein gewinnbringender Abschluss entstehen.
Steuerliche Herausforderung
Ein Unternehmensverkauf ist grundsätzlich ein steuerfreier Kapitalgewinn. Falsch umgesetzte Earn-Out Klauseln können den steuerfreien Kapitalgewinn des Verkäufers aber gefährden (z.B. indirekte Teilliquidation oder Transponierung). Entscheidend ist die korrekte Formulierung im Kaufvertrag, damit der Anteil Earn-Out steuerlich als Bestandteil des Kaufpreises angesehen wird und somit steuerfrei ist.
Wenn der Verkäufer im Unternehmen weiterhin arbeitet, lauert auch die Gefahr, dass der Earn-Out als Lohn betrachtet wird und somit versteuert werden muss. Arbeitet der Verkäufer also weiter, muss er zwingend einen marktüblichen Lohn beziehen. Der Verkäufer muss selbstverständlich nicht zwingend weiterarbeiten, er darf dann aber auch weder Lohn noch Spesen beziehen.
Empfehlung:
Wir empfehlen, bei der Steuerbehörde des Verkäufers ein Steuerruling zu veranlassen. Dies bedeutet, dass die Steuerbehörde den Kaufvertrag darauf prüft, ob die Komponente Earn-Out tatsächlich steuerfrei ist. Dem Verkäufer drohen keine negativen Folgen, wenn der Kaufvertrag nach dem Steuerruling angepasst wird. Saner consulting übernimmt die Ausarbeitung des Kaufvertrages.
Verkäuferdarlehen als Alternative
Als Alternative zum Earn-Out bietet sich ein Verkäuferdarlehen an, um Unsicherheiten abzubauen oder die Finanzierung der Transaktion zu erleichtern. Ein Verkäuferdarlehen ist ein verzinstes Darlehen des Verkäufers an den Käufer. Mitfinanzierende Kreditinstitute (und auch Käufer) drängen oft darauf, um abschätzen zu können, ob der Verkäufer tatsächlich an den guten Fortbestand seines Unternehmens glaubt.