Das betriebsnotwendige Vermögen bezeichnet denjenigen Teil des Umlauf- und Anlagevermögens, welcher zur Leistungserstellung eines Unternehmens erforderlich ist. Das betriebsnotwendige Kapital ist analog dazu dasjenige Kapital, welches auf der Passivseite zum Erreichen des Betriebszwecks erforderlich eingesetzt werden muss.
Beim nichtbetriebsnotwendigen Vermögen handelt es sich folglich um diejenigen Teile des Umlauf- und Anlagevermögens, die nicht dem eigentlichen Betriebszweck dienen. Das Unternehmen könnte seinem eigentlichen Zweck der Leistungserstellung auch ohne diese Vermögenswerte nachgehen. Dabei kann es sich um Grundstücke, Finanzanlagen, Reservemaschinen oder überschüssiges Bankguthaben (überhöhte Liquiditätsreserven) handeln. Eine genaue Abgrenzung muss für jedes Unternehmen individuell erfolgen.
Erfahrungsgemäss verfügen viele KMU über beachtliches Vermögen, das nicht als betriebsnotwendig angesehen werden kann. Oft wird dieses Vermögen aus Steuergründen vom Eigentümer bewusst im Unternehmen stehen gelassen.
Bedeutung beim Unternehmensverkauf
Beim Unternehmensverkauf kommt es regelmässig zur Diskussion, welche Unternehmensteile, v.a. bezüglich der Liquidität, betriebsnotwendig sind und welche nicht. Ein Käufer wird für ein möglichst hohes erforderliches betriebsnotwendiges Vermögen argumentieren, während der Verkäufer es für die Übergabe naturgemäss möglichst tief halten möchte, da das überschüssige Betriebsvermögen dem Verkäufer zusteht und nicht im eigentlichen Unternehmenskaufpreis inkludiert ist.
Ein Verkauft mitsamt den nichtbetriebsnotwendigen Mitteln erschwert nicht nur die Suche nach einem Käufer, da mehr Kapital für die Akquisition aufgewendet werden muss, sondern birgt durch die indirekte Teilliquidation auch steuerliche Risiken für den Verkäufer.
Die Transaktion muss vorbereitet werden
In einem steueroptimierten Vorgehen werden die nichtbetriebsnotwendigen Mittel regelmässig von den operativen Geschäftsaktivitäten im Rahmen einer Umstrukturierung vorzeitig getrennt: Es wird eine separate Gesellschaft gegründet mit den nichtbetriebsnotwendigen Mitteln (Bankguthaben, Finanzanlagen, Immobilien, …), während die operative Kernaktivität in der ursprünglichen Gesellschaft verbleibt. Durch Steuervorabbescheide kann bei Steuerbehörden die Steuerneutralität sichergestellt werden. Es empfiehlt sich in jedem Fall, frühzeitig mit einem Steuerexperten die Ausgangslage genau zu analysieren und zu planen, um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten.
Im Rahmen eines Unternehmensverkaufs sollten die entsprechenden Massnahmen frühzeitig festgelegt werden. Die Umsetzung erfolgt allerdings in der Regel erst nachdem der Kaufvertrag vorliegt und die Transaktionsstrukturen ersichtlich sind.